Webdesign, Webmaster Service, Barrierefreie Planung und Gestaltung von Websites, Homepagepflege, Datenbanken
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Die Möglichkeit des Zuganges für alle, also auch behinderte Menschen.
Im Internet wird dies z.B. durch Bildschirm-Ausleseprogramme, den sogenannten "Screen Readers", oder taktile Braille-Displays (Blindenschrift) ermöglicht. Diese Hilfsmittel setzen jedoch die Einhaltung bestimmter Standards voraus. Kleine Abweichungen oder Fehler bei der Erstellung von Websites führen bereits dazu, dass diese von beeinträchtigten Menschen nicht mehr richtig genutzt werden können. Blinde Internetnutzer können z.B. mit den Bezeichnungen mancher Links nichts anfangen, wenn diese als Grafik auf eine Internetseite gelegt wurden. Sehbehinderte Menschen können Seiten oft nicht lesen, weil die Schriftgröße und die Farben festgelegt und daher nicht individuell einstellbar sind.
In der Öffentlichkeit wird die Barrierefreiheit durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt. Im Internet legen die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) und die Web Accessibility Initiative (WAI) die Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte fest.
Sie können die Schriftgröße über das Ansicht-Menü Ihres Browsers steuern. Diese Textversion wurde speziell für Bildschirmlese- oder Sprachausgabegeräte programmiert. Ausserdem besteht bei einigen Browsern die Möglichkeit des Tastaturzugriffs (Alt + Anfangsbuchstabe, danach Eingabetaste betätigen).
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